Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft
Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß Naturschutz- und Baugesetz vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Dieses geschieht häufig durch die Anpflanzung von Gehölzen auf vorher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Aber auch unsere Forsten stellen ein großes Potential für ökologische Aufwertungen dar.
Wir begutachten den ökologischen Wert Ihres Besitzes, planen mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Verbindung mit den zuständigen Behörden und führen sie bei Bedarf auch aus.
Selbstverständlich kann auch das nachfolgende Monitoring gewährleistet werden.
Entwickeln Sie mit uns die individuellen Potentiale Ihres Grundbesitzes!
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